FAQs
Fragen zur Registrierung und Identifizierung
Wer kann über frankly.green investieren?
Privatpersonen müssen nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sein, also u.a. das 18. Lebensjahr erreicht haben. Bei Gesellschaften ist die Vertretung durch eine berechtigte, natürliche Person erforderlich.
Wo kann ich mich registrieren, um über frankly.green zu investieren?
Wenn Sie LOGIN oben rechts auf Ihrem Bildschirm anklicken, gelangen Sie direkt zum Registrierungsprozess.
Warum muss ich mich identifizieren, bevor ich investieren kann?
Eine Identifizierung ist im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) vorgeschrieben und dient der Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als Finanzdienstleister gehört es zu unserer Sorgfaltspflicht, die Identität der Anleger*innen festzustellen. Der gesamte Prozess obliegt selbstverständlich strengen Datenschutzbestimmungen, welche Sie hier einsehen können.
Wie funktioniert das Verfahren zur Identifizierung?
frankly.green benutzt das POSTIDENT Verfahren der deutschen Post. Die Kosten der Identifizierung übernimmt frankly.green. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
– Per Videochat direkt an Ihrem PC
– Per Videochat in der Smartphone-App Ihres Mobiltelefons
– Durch ein Foto mit der Kamera Ihres PC oder Mobiltelefons
– In einer Filiale der Deutschen Post
Warum muss ich meine Adresse und meine Personalausweisnummer angeben?
Als Finanzdienstleister sind wir zur Erhebung gewisser personenbezogener Daten gesetzlich verpflichtet. Darüber hinaus benötigen wir Angaben wie Ihre Adresse, um die Zeichnungsscheine in Ihrem Namen auszustellen. Selbstverständlich behandeln wir alle persönlichen Daten absolut vertraulich und in Übereinstimmung mit den strengen Datenschutzrichtlinien der EU.
Fragen zum Investieren
Über welches Instrument kann ich bei frankly.green investieren? Was ist ein Nachrangdarlehen?
Beim Crowdinvesting handelt es sich um einen nicht von der Finanzdienstleistungsaufsicht überwachten oder regulierten Markt. Die laut deutschem Recht zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente sind somit entsprechend begrenzt. frankly.green vermittelt sogenannte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Nachrangdarlehen werden im Insolvenzfall erst nach anderen, vorrangigen Fremdkapitalforderungen bedient. Sie sind somit – auch was die Risiken betrifft – dem unternehmerischen Eigenkapital ähnlicher als dem gängigen Bankkredit. Qualifizierter Rangrücktritt und vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bedeuten zudem, dass Ansprüche auf Rückzahlung oder Zinsen bis auf weiteres nicht geltend gemacht werden können, wenn der Darlehensnehmer auf Grund dieser Zahlung ein Insolvenzverfahren eröffnen müsste oder bereits ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Eine ausführliche Beschreibung des Nachrangrisikos finden Sie in Abschnitt 1.2 unserer allgemeinen Risikohinweise sowie in der Einleitung und Abschnitt 8 eines jeden projektspezifischen Darlehensvertrags.
Fallen für Investoren Gebühren, Ausgabeaufschläge oder sonstige Kosten an?
Nein. Alle Gebühren und Kosten für die Ausgabe der Darlehen trägt der Darlehensnehmer.
Was ist der Mindestbetrag pro Investition bei frankly.green?
Grundsätzlich können Sie bei frankly.green ab 100 EUR in grüne Projekte investieren. Es kann jedoch bei einzelnen Projekten auch höhere Mindestanlagebeträge geben.
Gibt es eine maximale Summe, die ich investieren kann?
Ja. Der Gesetzgeber hat die maximale Investitionshöhe für private Anleger*innen auf 25.000 EUR pro Projekt begrenzt. Darüber hinaus können nur Kapitalgesellschaften investieren.
Kann ich mehrfach in dasselbe Projekt investieren?
Ja. Solange ein Projekt „aktiv“ ist, das heißt zur Finanzierung angeboten wird, können Sie so oft investieren, wie Sie möchten, bzw. bis Sie die gesetzliche Obergrenze erreicht haben.
Kann ich von meiner Investition zurücktreten?
Ja. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, welche Ihnen im Zuge des Vertragsabschlusses übermittelt wird. Die Widerrufsbelehrung enthält auch alle weiteren Informationen, die Sie benötigen, um die Investition rückgängig zu machen.
Welche Zahlungsarten gibt es bei frankly.green?
Es ist sicherlich in unser aller Interesse, dass Ihr investiertes Geld ohne unnötige Abzüge in nachhaltige Projekte fließt. Da die Transaktionskosten der meisten Zahlungsmethoden wie Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal leider recht hoch sein können, bietet frankly.green derzeit nur die klassische Banküberweisung als Zahlungsmöglichkeit an.
Über welchen Zeitraum wird ein Projekt zur Investition angeboten?
Wie lange ein Projekt auf unsere Plattform aktiv ist und somit zur Finanzierung angeboten wird, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich und hängt primär vom Erreichen der Fundingschwelle ab.
Was bedeuten die Begriffe „Fundingschwelle“ und „Fundinglimit“?
Bei der Fundingschwelle handelt es sich um die Mindestsumme, die ein Projekt (bzw. der Darlehensnehmer) einwerben muss, um umgesetzt werden zu können, und um somit auch tatsächlich das eingesammelte Geld ausbezahlt zu bekommen. Wird die Fundingschwelle in einem gegebenen Zeitraum nicht erreicht, werden alle bis dato eingesammelten Gelder vollständig an die Investor*innen zurückerstattet.
Das Fundinglimit ist der Maximalbetrag, den ein Projekt (bzw. ein Darlehensnehmer) als Darlehensvolumen anstrebt. Ist das Fundinglimit erreicht, endet die Kampagne automatisch und weitere Investitionen in das Projekt sind nicht mehr möglich.
Fundingschwelle und Fundinglimit können auch identisch sein, wenn ein Projekt (bzw. ein Darlehensnehmer) das Einwerben eines exakten Darlehensbetrags bzw. Fremdkapitalanteils anstrebt. In den meisten Fällen wird das angestrebte Limit aber über der minimal benötigten Schwelle liegen.
Wann und wie erhält der Darlehensnehmer mein Geld?
Sie überweisen das Geld zunächst auf ein extra für das Projekt eingerichtetes Treuhandkonto. Nach Ablauf der Kampagne – und sofern die Fundingschwelle erreicht wurde – wird der letztlich eingesammelte Gesamtbetrag an den Darlehensnehmer überwiesen.
Ab wann habe ich Anspruch auf Verzinsung meines investierten Kapitals?
Wird das Projekt erfolgreich finanziert, erhalten Sie eine Verzinsung ab dem Tag Ihrer Investition, das heißt unabhängig vom Datum, wann die Kampagne letztlich beendet und der Gesamtbetrag an den Darlehensnehmer überwiesen wird. Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten Sie Ihr Geld zurück – unverzinst.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Investition über frankly.green?
Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. In Deutschland anfallende Steuern werden weder vom Emittenten (bzw. Darlehensnehmer oder Projektinhaber) noch vom Plattformbetreiber abgeführt. Anleger*innen wird empfohlen, sich professionell zu den steuerlichen Auswirkungen einer Investition beraten zu lassen.

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