Ab 01.01.2023: Wichtige Änderung zur Kapitalertragsteuer

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„Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis bzgl. der Kapitalertragssteuer für alle vergangenen und künftigen Investitionen!“

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Bitte tragen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.) nach!

Kapitalerträge sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Seit 1. Januar 2023 sind Zahlungsdienstleister von Crowdinvesting-Plattformen gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen. Bitte geben Sie daher im Registrierungs- bzw. Zeichnungsprozess Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-IdNr.) an. Sofern Sie bereits bei frankly.green registriert sind, möchten wir Sie zusätzlich bitten, die Steuer-IdNr. in Ihrem Nutzerkonto nachzutragen (unter Einstellungen – Steuerinformationen). Sie finden Ihre Steuer-IdNr. bspw. auf Ihrer Entgeltabrechnung oder Lohnsteuerbescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass unser Zahlungsdienstleister secupay AG künftige Auszahlungen mit Zinsanteil nur dann durchführen darf, wenn Ihre Steuer-IdNr. für die Abführung der Kapitalertragsteuer zur Verfügung steht. Sofern Sie Ihre Steuer-IdNr. nicht angeben bzw. nachtragen, darf die secupay AG keine Auszahlungen mit Zinsanteil mehr an Sie durchführen.

Sollten Ihnen Dokumente vorliegen, die Auswirkungen auf Ihre Steuerberechnung haben, stellen Sie uns diese bitte per E-Mail an info@frankly.green zur Verfügung, damit wir sie an die secupay AG weiterleiten können. Beispiele hierfür wären Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) oder Meldebescheinigungen (Ausland). Letzteres ist vor allem für Investor*innen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands relevant.

Sofern Sie weitere Fragen zum gesetzlichen Hintergrund oder den Ihnen individuellen steuerlichen Auswirkungen haben, möchten wir Sie bitten, sich professionell durch einen Steuerberater o.Ä. beraten zu lassen.

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